COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT FÜR DIE SPORTAUSÜBUNG
Stand: 12.03.2021
Unter Einhaltung der aktuell gültigen COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung der Bundesregierung, die
mit 15.03.2021 in Kraft tritt, kann Vereinssport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wieder in einem
geordneten Rahmen stattfinden. Einzuhalten sind nachfolgende Punkte:
- Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre ist im Outdoor-Bereich wieder möglich (von 6-20 Uhr).
- Alle Betreuungspersonen müssen sich wöchentlich testen, wenn Sporteinheiten angeleitet werden möchten. Dabei muss alle sieben Tage ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Sollte kein Testnachweis vorliegen, muss von den Betreuungspersonen einen FFP2-Maske getragen werden. Für Kinder und Jugendliche besteht keine Testpflicht.
- Jede Sportart ist mit der 2-Meter-Abstandsregelung möglich, also auch kontaktlose Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten. Der Mindestabstand darf nur kurzfristig unterschritten werden.
- Die Gruppengröße bei Trainings liegt bei max. 10 Kindern/Jugendlichen zuzüglich bis zu 2 volljährige Betreuungspersonen.
- Auf der Sportstätte sind 20m2 pro Person notwendig.
- Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor- und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden.
Wir als UNION Tennisverein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir einerseits alle Beteiligten über die Maßnahmen mit diesem Präventionskonzept informieren und die Einhaltung der beschriebenen Maßnahmen in der Praxis empfehlen, aber vor allem auf die Eigenverantwortung der Funktionäre, Mitglieder, TrainerInnen und SportlerInnen setzen! Deshalb gilt, dass SportlerInnen, TrainerInnen sowie BetreuerInnen, die sich krank fühlen, nicht am Sportbetrieb teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.
Jegliche Teilnahme am Trainingsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen im Verein und auf der Sportstätte an oberster Stelle.